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Vorsorgeuntersuchung U7
Sie wird zwischen dem 21.-24. Lebensmonat vorgenommen. Neben der körperlichen Untersuchung und dem Messen von Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang wird bei dieser Untersuchung besonderer Wert auf die Sinnesentwicklung des Kindes gelegt. Bei der körperlichen Untersuchung wird festgestellt, ob das Kind Fehlbildungen der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X-oder O-Beine oder eine Fußfehlstellung aufweist. Es wird nach Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, wie Schlafstörungen, Schreiattacken, Sprachstörungen oder Wutanfälle, gefragt. In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was Mama und Papa von ihm möchten. Aber es bekundet auch seinen eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist u.a. dabei, die Grenzen seines Handelns zu erforschen.